Prinzipien des deutschen Gesundheitssystems
Das deutsche Gesundheitssystem ist mit rund 5,8 Mio. Beschäftigten (12,5% der Erwerbstätigen) einer der wichtigsten Wirtschaftszweige der Bundesrepublik und hat mit ca. 411 Mrd. € (2019) für Leistungen für Krankheit und Invalidität den größten Anteil (ca. 39,5 %) am Sozialbudget. Hinzu kommen ca. 110 Mrd. € für Einkommensleistungen (Krankengelder, vorzeitige Renten). Wichtigster Kostenträger ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit knapp 60 % der Gesamtausgaben.
Das deutsche Gesundheitssystem ist durch folgende Prinzipien charakterisiert:
Alle anerkannten Krankheitsrisiken sind gedeckt. Auf die von den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung festgelegten Leistungen haben die Versicherten im Bedarfsfall einen gesetzlichen Anspruch.
Das Solidaritätsprinzip hat seine historischen Wurzeln in der Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881. Sie war der Auslöser für die für ein verpflichtendes System der sozialen Sicherung für Arbeiter: Im Jahr 1883 wurde die gesetzliche Krankenversicherung ins Leben gerufen, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Invaliditäts- und Altersversicherung (heute Deutsche Rentenversicherung).
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) prüft und bewertet in Deutschland bestimmte Arzneimittel für die Anwendung am Menschen.