Schnittstellen in der Rehabilitation
Vernetzung mit medizinischen Versorgungskonzepten
Durch die Schaffung gesetzlicher Grundlagen sollen Schnittstellenprobleme beim Übergang zwischen einzelnen Sektoren (Kuration, Rehabilitation, Prävention, Pflege) bzw. zwischen einzelnen Organisationsformen (stationär, teilstationär, ambulant) überwunden werden.
Die klassische Vernetzung ist die Rehabilitation nach akutmedizinischer Behandlung. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet, bei der gesetzlichen Krankenversicherung nennt man sie Anschlussrehabilitation (AR). Die Rehabilitation schließt sich hier i.d.R. unmittelbar an den Aufenthalt im Akutkrankenhaus an, spätestens muss sie jedoch innerhalb von 14 Tagen danach beginnen.
Seit der Einführung des Fallpauschalensystems (DRG) im akutstationären Bereich ist eine Verkürzung der akutstationären Verweildauern und damit eine deutlich zu verzeichnen. Hierdurch werden nicht nur pflegerische und akutmedizinische Aufgaben in die Rehabilitationskliniken verlagert, die Ziele sind durch die i.d.R. auf 3 Wochen limitierte Dauer der Rehabilitation auch schwerer zu erreichen.