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Schnittstellen und Qualitätsmanagement in der Rehabilitation

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 11 min
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Steckbrief

Schnittstellenprobleme bestehen beim Übergang zwischen einzelnen Sektoren (Kuration, Rehabilitation, Prävention, Pflege) bzw. zwischen einzelnen Organisationsformen (stationär, teilstationär, ambulant).

  • Vernetzung mit medizinischen Versorgungskonzepten: Die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) schließt sich unmittelbar an den Aufenthalt im Akutkrankenhaus an bzw. beginnt spätestens innerhalb von 14 Tagen danach. Im Rahmen der integrierten Versorgung (IV) können Kooperationsverträge zwischen Akutkrankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geschlossen werden mit dem Ziel einer verbesserten Versorgung der Patienten. Die Nachsorge stellt sicher, dass die durch die Rehabilitation erreichten Erfolge langfristig gesichert werden (z.B. durch Rehabilitationssportgruppen). In die Behandlung chronischer Krankheiten sind für gesetzlich Versicherte inzwischen Disease-Management-Programme (DMP) eingeführt worden. Auch Leistungen der Sekundär- und Tertiärprävention werden im Rahmen der Rehabilitation erbracht.

  • Arbeitsbezogene Maßnahmen zur Erhaltung oder (Wieder-)Erlangung eines Arbeitsplatzes (z.B. Beratung, Vermittlung, Schulung) erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Kostenträger.

  • Die geriatrische Versorgung ist regional unterschiedlich organisiert. Sie besteht aus akutgeriatrischer Versorgung im Krankenhaus (inkl. geriatrischer Frührehabilitation) und geriatrisch-rehabilitativer Behandlung (zunehmend ambulant oder in Tageskliniken). Ziel geriatrischer Rehabilitationsmaßnahmen sind Erkennen und Fördern von individuellen Ressourcen auf motorischer, kognitiver, psychischer und sozialer Ebene. Den Patienten soll dadurch eine Rückkehr in ihr Alltagsleben mit größtmöglicher Selbstständigkeit ermöglicht werden.

Alle Träger der Rehabilitation sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Rehabilitationsleistungen, zur barrierefreien Leistungserbringung sowie zur Durchführung von Qualitätsanalysen als Grundlage für ein effektives Qualitätsmangement verpflichtet. Dazu haben sowohl die Leistungsträger als auch die Leistungserbringer Maßnahmenkataloge entwickelt. Evidenzbasierte Leitlinienprogramme und standardisierte Assessmentverfahren sichern einen einheitlichen und überprüfbaren Standard der Rehabilitationsleistungen.

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    Schnittstellen in der Rehabilitation

    Vernetzung mit medizinischen Versorgungskonzepten

    Durch die Schaffung gesetzlicher Grundlagen sollen Schnittstellenprobleme beim Übergang zwischen einzelnen Sektoren (Kuration, Rehabilitation, Prävention, Pflege) bzw. zwischen einzelnen Organisationsformen (stationär, teilstationär, ambulant) überwunden werden.

    Die klassische Vernetzung ist die Rehabilitation nach akutmedizinischer Behandlung. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet, bei der gesetzlichen Krankenversicherung nennt man sie Anschlussrehabilitation (AR). Die Rehabilitation schließt sich hier i.d.R. unmittelbar an den Aufenthalt im Akutkrankenhaus an, spätestens muss sie jedoch innerhalb von 14 Tagen danach beginnen.

    Seit der Einführung des Fallpauschalensystems (DRG) im akutstationären Bereich ist eine Verkürzung der akutstationären Verweildauern und damit eine deutlich zu verzeichnen. Hierdurch werden nicht nur pflegerische und akutmedizinische Aufgaben in die Rehabilitationskliniken verlagert, die Ziele sind durch die i.d.R. auf 3 Wochen limitierte Dauer der Rehabilitation auch schwerer zu erreichen.

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      zuletzt bearbeitet: 24.01.2023
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