Allgemeine Ziele der Rehabilitation
Rehabilitation heißt wörtlich, eine Person in den alten Gesundheitszustand (re-) zu versetzen (habilitare). Bei chronischen Erkrankungen ist dieses Ziel i.d.R. nicht zu erreichen. In dem Fall soll der Rehabilitand lernen, mit seinen (bleibenden) Funktionseinschränkungen zu leben. Hierbei steht die funktionale Gesundheit im Vordergrund. Rehabilitationsleistungen werden unter der Zielsetzung erbracht, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden bzw. ihnen entgegenzutreten. Der Rehabilitand soll aber auch lernen, mit seinen (bleibenden) Funktionseinschränkungen zu leben. Rehabilitationsmaßnahmen kommen bei chronischen Krankheiten oder bleibenden Schäden zum Einsatz.
Die WHO hat bereits 1980 Rehabilitation und Behinderung definiert:
Laut Sozialgesetzbuch ist eine Behinderung wie folgt definiert:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“ (SGB IX §2 Abs.1)