Gesundheitsuntersuchung
Versicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
Ab dem 35. Geburtstag (= vom 36. Lebensjahr an) besteht der Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung alle drei Jahre (früher: "Check-Up 35"). Die Gesundheitsuntersuchung deckt häufig auftretende Erkrankungen, die wirksam behandelt werden können und deren Vor- und Frühstadien durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, ab. Insbesondere umfasst die Gesundheitsuntersuchung ab 35 somit die frühzeitige Erkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus sowie der jeweils relevanten Risikofaktoren.
Die Untersuchungen sollen – gemäß der Richtlinien – „diejenigen Ärzte durchführen, welche die vorgesehene Leistung aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen erbringen können und nach der ärztlichen Berufsordnung dazu berechtigt sind (Allgemeinärzte, Internisten, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung)“.