Primärprävention
Zur Primärprävention zählen alle Maßnahmen, die darauf abzielen, das erstmalige Auftreten einer Krankheit zu verhindern, d.h., die Neuerkrankungsrate/Inzidenzrate zu senken und das Vorhandensein von Risikofaktoren zu vermindern. Beispiele sind Raucherentwöhnung und Impfungen. Auch die Impfung gegen Tollwut bei Exposition gegenüber einem tollwutverdächtigen Tier und die Tetanus-Auffrischimpfung bei einer Verletzung zählen zur Primärprävention.
Alle 4 Präventionsformen sind prüfungsrelevant. Sie werden vom IMPP gerne anhand konkreter Beispiele abgefragt.
Sekundärprävention
Sie umfasst , sowie Interventionen zur Vermeidung fortgeschrittener Krankheitsstadien (z.B. Krebsfrüherkennung, Behandlung einer KHK zur Vermeidung eines Myokardinfarktes).