Definition eines allgemeinen Krankheitsbegriffs
Der Begriff der Krankheit ist der für die Medizin spezifische, charakteristische theoretische Grundbegriff. In der Sozialgesetzgebung fungiert der Krankheitsbegriff als unbestimmter Rechtsbegriff, der jedoch bei der Festlegung von Ansprüchen und Leistungspflichten in der Krankenversicherung das entscheidende Kriterium darstellt. Der Gegenbegriff zu Krankheit ist Gesundheit, wobei unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten worden sind, ob es zwischen Krankheit und Gesundheit noch einen dritten, neutralen Zustand gibt oder nicht bzw. ob Gesundheit einfach (negativ) als Abwesenheit von Krankheit aufgefasst werden kann oder einer gesonderten, positiven Definition bedarf. Aufgrund seiner zentralen Stellung ist mit dem Krankheitsbegriff eine ganze Anzahl von Fragestellungen verbunden, die seine genaue Bedeutung und Definition, seinen Gültigkeits- und Verbindlichkeitsgrad, seine Funktion in der medizinischen Krankheitslehre und seine theoretische Interpretation betreffen.