Der Arztberuf in Deutschland
Um als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten zu können, ist eine staatliche Zulassung notwendig, die Approbation. Wer in Deutschland Medizin studiert, erlangt diese nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums mit dem Bestehen des 3. Staatsexamens, der sogenannten M3-Prüfung.
Ein abgeschlossenes Medizinstudium aus dem Ausland oder eine ausländische Berechtigung, im Herkunftsland als Arzt oder Ärztin praktizieren zu dürfen, reicht nicht automatisch aus, um in Deutschland ärztlich arbeiten zu können.
Allgemeine und übersichtlich zusammengefasste Informationen für ausländische Ärzte und Ärztinnen, die in Deutschland arbeiten möchten, findest du auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/download/1533755031373.pdf.
Dein Weg zur Approbation
Um als Arzt oder Ärztin aus dem Ausland in Deutschland die Approbation und damit die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufes zu erhalten, gibt es zwei verschiedene Wege: Die Gleichwertigkeitsprüfung und die Kenntnisprüfung.
Unabhängig davon, für welchen der beiden Wege du dich entscheidest, musst du die benötigten Unterlagen (Abschlusszeugnisse usw.) ins Deutsche übersetzen lassen, bevor du sie einreichst. Außerdem musst du zunächst eine Fachsprachenprüfung absolvieren.
In der Zeit, in der du auf das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung oder auf deinen Termin zur Kenntnisprüfung wartest, kannst du mit einer Berufserlaubnis bereits eingeschränkt ärztlich arbeiten.

Das Anerkennungsverfahren im Überblick
Neben medizinischen Kenntnissen benötigst du den Nachweis, dass du die medizinische Fachsprache beherrschst, um eine vorläufige Berufserlaubnis zu erhalten. Dann kannst du dich entweder um die Anerkennung deines Abschlusses aus deinem Heimatland bemühen (Gleichwertigkeitsprüfung) oder eine medizinische Fachprüfung, die sogenannte Kenntnisprüfung, ablegen. Grau hinterlegt sind Vorgänge, die in den Prüfungsämtern laufen. Rot oder rot umrahmt sind wichtige Aufgaben, um die du dich selbst kümmern musst.
Beratungsstellen
Allgemeine Informationen zur Anerkennung sowie registrierte Beratungsstellen, die für deinen angestrebten Arbeitsort zuständig sind, findest du auf dem Informationsportal der Bundesregierung: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/2688.php.
Die Seite ist auch in englischer Sprache verfügbar – klick dich mal durch, das ist auf jeden Fall nützlich!
Die Antragsstellung zur Gleichwertigkeitsprüfung und zur Kenntnisprüfung ist nicht unkompliziert, es sind viele Unterlagen dafür notwendig. Daher solltest du dich unbedingt bereits vor Antragstellung bei einer der zahlreichen Beratungsstellen informieren. Dort wird man dir bei deinem Weg zur Anerkennung zur Seite stehen. Die Beratung bei den offiziell registrierten Stellen ist in der Regel kostenlos. Weitere Informationen zu Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern findest du hier: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/location?arrangement=Nein&nationality=Drittstaat&profession=412&success=Ja&whereabouts=Deutschland.
Die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung wie auch die Anmeldung zur Kenntnisprüfung und die Erteilung der Approbation liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Daher sind, je nachdem wo in Deutschland du arbeiten möchtest, unterschiedliche Stellen zuständig. Die Anlaufpunkte haben wir für dich zusammengestellt:
Bundesland | Anlaufstelle | Link |
Baden-Württemberg | Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe | https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/gesundheit/seiten/arzt-ausland/ |
Bayern | Regierung von Oberbayern | https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/244210/leistung/leistung_33391/index.html |
Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) | |
Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Landesärztekammer Brandenburg | https://www.laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/qualifikationen/kenntnispruefung/ |
Bremen | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz | https://www.aekhb.de/aerzte/auslaendische_rzte/2/57/index.html |
Hamburg | Landesprüfungsamt für Heilberufe Billstraße 80 | |
Hessen | Landesärztekammer Hessen | https://www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/fachsprach-und-kenntnisstandpruefungen |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | Ärztekammer Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (ZAG-aH) der Bezirksregierung Münster | |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Dienstort Koblenz) | |
Saarland | Landesamt für Soziales, Abteilung E (Referate E1/E2), Zentralstelle und Landesprüfungsamt für nichtakademische Gesundheitsberufe und akademische Heilberufe | https://www.saarland.de/las/DE/themen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe_node.html |
Sachsen | Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Dresden | |
Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe | https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landespruefungsamt-fuer-gesundheitsberufe/approbation/ |
Schleswig-Holstein | Landesamt für Soziale Dienste Schleswig-Holstein – Gesundheitsberufe | |
Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt |
Fachsprachenprüfung
Voraussetzung für eine (vorläufige) Berufserlaubnis, die Gleichwertigkeitsprüfung und die Anmeldung zur Kenntnisprüfung ist, neben der allgemeinen fachlichen Eignung, dass du die deutsche medizinische Fachsprache beherrschst. Hierzu musst du eine Fachsprachenprüfung ablegen.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER, engl. Common European Framework of Reference for Language) stuft die Sprachkompetenz in sechs Niveaus ein. Um als Arzt/Ärztin aus dem Ausland in Deutschland arbeiten zu können, benötigst du allgemeine Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 sowie fachsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau C1. Weitere Informationen zu den Niveaustufen des GER findest du hier: https://www.europaeischer-referenzrahmen.de.
Die Prüfung wird von einem anerkannten Prüfungsinstitut durchgeführt. Welches Institut genau für die Abnahme deiner Fachsprachenprüfung zuständig ist, hängt von dem Bundesland ab, in dem du die Prüfung absolvierst.
Es gibt zahlreiche Anbieter, die Kurse zur Vorbereitung auf diese Prüfung anbieten. Mit einer via medici Lizenz erhältst du auch die PDF-Version unseres Arbeitsbuchs zum Erlernen der medizinischen Fachsprache von Axel Karenberg („Fachsprache Medizin im Schnellkurs“). Zur Auffrischung deiner deutschen Fachsprachenkenntnisse haben wir in unserem Lernplan passende Kapitel dieses Arbeitsbuchs in die entsprechenden Themenblöcke integriert.

Schnellkurs zur perfekten Fachsprache
Berufserlaubnis
Während du auf die Anerkennung deiner Abschlüsse wartest oder dich auf die Kenntnisprüfung vorbereitest, kannst du in Deutschland bereits als Arzt/Ärztin arbeiten. Hierzu benötigst du eine Berufserlaubnis. Als Gastarzt/Gastärztin mit einer solchen „Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung“ darfst du nicht-selbständige, nicht-leitende Tätigkeiten außerhalb der Notdienste unter Aufsicht und Verantwortung eines approbierten Arztes oder einer approbierten Ärztin ausführen.
Die Berufserlaubnis wird von den für die Approbation bzw. Anerkennung zuständigen Behörden (siehe Tabelle oben) erteilt und ist in der Regel auf 2 Jahre befristet. Sie verliert ihre Gültigkeit, solltest du die Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung nicht bestehen.
Gleichwertigkeitsprüfung
Als Arzt oder Ärztin aus dem Ausland kannst du die Abschlüsse, die du in deinem Heimatland erworben hast, in Deutschland prüfen lassen. Dieses Prüfverfahren bezeichnet man als Gleichwertigkeitsprüfung. Hierbei wird geschaut, ob deine Abschlüsse aus dem Ausland den Anforderungen und Standards der deutschen Approbation entsprechen.
Gleichwertigkeitsprüfung oder Kenntnisprüfung?
Erfahrungsberichte zeigen, dass die Gleichwertigkeitsprüfung mit einer deutlich längeren Wartezeit verbunden ist und die Kenntnisprüfung oft schneller zum Ziel führt. Da bei einem Nichtbestehen der Gleichwertigkeitsprüfung ohnehin eine Kenntnisprüfung notwendig wird, solltest du dir gut überlegen, welchen Weg zu wählst.
Kenntnisprüfung
Wenn Zweifel an der Gleichwertigkeit deiner Abschlüsse zu den in Deutschland üblichen Abschlüssen bestehen, musst du belegen, dass du die notwendigen Kenntnisse für die Ausübung des Arztberufes in Deutschland besitzt. Hierzu gibt es die Kenntnisprüfung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Den genauen Gesetzestext findest du unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__37.html.
Austausch mit Anderen
Um einen Eindruck von der Prüfung zu gewinnen und Fragen „auf Augenhöhe“ loszuwerden, kannst du dich mit anderen Ärzten und Ärztinnen, die die Kenntnisprüfung bereits hinter sich haben, austauschen. Entsprechende Online-Gruppen gibt es z.B. bei Facebook. Hier werden Erfahrungen, aber auch Prüfungsprotokolle miteinander geteilt. Schau doch einmal nach, ob es auch für dein Bundesland eine solche Gruppe gibt.
In diesen Gruppen solltest du genau darauf achten, ob es um die Gleichwertigkeitsprüfung oder die Kenntnisprüfung geht. Häufig wird der Begriff „Gleichwertigkeitsprüfung“ nämlich für beide verwendet.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in vielen Bundesländern auf dem Postweg beim jeweils zuständigen Landesprüfungsamt. Für die Anmeldung werden neben dem Antrag zahlreiche, in vielen Fällen beglaubigte Dokumente benötigt. Dazu gehören:
Geburtsurkunde
Identitätsnachweis (z.B. Reisepass)
Lebenslauf
Nachweis der Straffreiheit im Ausland (Strafregisterauszüge aus den jeweiligen Ländern)
amtliches Führungszeugnis der Belegart O aus Deutschland
Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung einschließlich der Berechtigung zur Ausübung des Heilberufes im Ausbildungsland
ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung („Certificate of good standing“)
Nachweis über das Bestehen der Fachsprachenprüfung
ärztliches Attest.
Beachte für die Anmeldung in jedem Fall die Vorgaben der einzelnen Bundesländer.
Wartezeiten
Die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung wie auch die Anmeldung zur Kenntnisprüfung führen häufig zu langen Wartezeiten. Lass dich hiervon nicht entmutigen und achte darauf, dass du dich frühzeitig informierst und dich um die Beschaffung, Übersetzung und Einreichung der benötigten Unterlagen kümmerst. Mit einer Berufserlaubnis kannst du außerdem während der Wartezeit bereits eingeschränkt ärztlich arbeiten.
Die Kenntnisprüfung wird in der Regel durch die jeweils zuständige Landesärztekammer durchgeführt und erfolgt als mündlich-praktische Prüfung. Sie dauert zwischen 60 und 90 Minuten und umfasst eine Patientenvorstellung einschließlich Anamnese, Untersuchung und Erstellung eines Arztbriefes sowie eine anschließende mündliche Gruppenprüfung mit mehreren Prüflingen. Die Prüfungskommission besteht normalerweise aus drei Fachärzten/Fachärztinnen. Die Schwerpunkte liegen in der Regel auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie, aber auch Kenntnisse zu Notfallmedizin, klinischer Pharmakologie/Pharmakotherapie, Radiologie (bildgebenden Verfahren, Strahlenschutz) sowie rechtliche Fragen zur ärztlichen Berufsausübung in Deutschland werden abgefragt. Außerdem kann die zuständige Prüfungsbehörde ein weiteres Fach oder einen weiteren Querschnittsbereich bestimmen, dessen Inhalte sich zwischen dem Herkunftsland und Deutschland wesentlich unterscheiden und von den anderen Prüfungsschwerpunkten nicht abgedeckt werden.
Deine Prüfer*innen werden dir in der Regel etwa 2 Wochen vor der Prüfung mitgeteilt.
Prüfungsinhalte
Um dich gezielt auf die Prüfungsinhalte vorbereiten zu können, ist es hilfreich, wenn du diese genauer eingrenzen kannst. Finde daher heraus (z.B. über Google), in welchen Fachgebieten deine Prüfer*innen arbeiten. Oft fokussieren ihre Fragen auf die entsprechenden Themen. Außerdem können dir Prüfungsunterlagen (sogenannte „Altprotokolle“) der Universität, an der die Prüfer*innen ihre Vorlesungen halten, weiterhelfen.
Bewertet werden sowohl fachliche Inhalte als auch die Anwendung einer angemessenen Fachsprache. Die Kenntnisprüfung kann 2 Mal wiederholt werden – du hast also insgesamt 3 Versuche.
Verständnis- und Sprachprobleme
Wenn du in der Prüfung eine Frage nicht gut verstehst oder Schwierigkeiten hast, die Antwort auf Deutsch nicht formulieren kannst, gibt es verschiedene Wege damit umzugehen. Du kannst die Prüfer*innen z.B. fragen, ob sie ihre Fragen umformulieren können oder ob du die Antwort (oder zumindest Teile der Antwort) auf Englisch geben darfst. In jedem Fall ist es wichtig, dass du nicht stumm bleibst, sondern trotzdem etwas sagst. Zwar wird auch die Anwendung der korrekten medizinischen Fachsprache mit beurteilt, Schwerpunkt in der Kenntnisprüfung ist aber das inhaltliche Wissen.
Zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung gibt es viele Kurse, angeboten von ganz verschiedenen Bildungseinrichtungen. Achte darauf, dass der Kursanbieter eine Zertifizierung nachweisen kann, denn dann können die Kosten von den Arbeitsagenturen über das Programm zur Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW, „Bildungsgutschein“) übernommen werden. Ansprechpartner ist die für deinen Wohnort zuständige Arbeitsagentur. Mehr Informationen zum Förderprogramm findest du hier: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung.
Nichtbestehen
Solltest du die Kenntnisprüfung wider Erwarten nicht bestehen, lass dich nicht entmutigen! Das kann jedem und jeder passieren. Außerdem hast du insgesamt zweimal die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Wichtig ist also jetzt, dass du dich zügig, am besten sofort, für eine Wiederholungsprüfung anmeldest, denn auch dieser Schritt kann mit einer längeren Wartezeit verbunden sein. Die Zeit bis zur Wiederholungsprüfung kannst du dazu nutzen, dich noch einmal intensiv mit den Themen aus dem Lernplan zu beschäftigen, die dir im ersten Durchgang schwergefallen sind – sei es inhaltlich oder sprachlich. So schaffst du es bestimmt beim nächsten Mal. Wir drücken dir die Daumen!
Damit du praxisnah für deine Kenntnisprüfung lernen kannst und dich gleich beim ersten Versuch optimal vorbereitet fühlst, haben wir für dich einen Lernplan erstellt.
Lernplan für deine Kenntnisprüfung
So findest du den Lernplan in via medici
Für deine Vorbereitung zur Kenntnisprüfung haben wir einen Lernplan (Curriculum) für dich angelegt. Du findest ihn, indem du auf der Startseite von via medici auf das Widget „ALLE LERNMODULE“ klickst. So gelangst du auf die Hauptnavigationsseite. Um deine Kenntnisprüfung zu finden, musst du unter „Universität“ den Eintrag „Kenntnisprüfung“ auswählen.

So gehts zum Curriculum
Das Konzept unseres Lernplans
Unser 40-Tage-Lernplan für die Kenntnisprüfung wird dich in den nächsten Wochen begleiten und optimal auf deine Prüfung vorbereiten.
Wie das am besten gelingen kann, haben wir zusammen mit mehreren Medizinern und Medizinerinnen überlegt, von denen einige ihre Approbation ebenfalls über die Kenntnisprüfung erlangt haben.
Aus dem gesamten klinischen Wissen in via medici haben wir für dich die Themen herausgesucht, die in der Kenntnisprüfung wichtig sind. Hierzu zählen neben den großen Schwerpunkten Innere Medizin und Chirurgie auch die Bereiche Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Radiologie (bildgebende Verfahren und Strahlenschutz) sowie Rechtsfragen zur ärztlichen Berufsausübung. Außerdem haben wir einzelne Erkrankungen bzw. Module aus anderen Fachgebieten mit aufgenommen, die für dich im klinischen Alltag sicher relevant sein werden.
All diese Themen haben wir für dich so sortiert, dass die einzelnen Lerntage möglichst ausgewogen befüllt sind und du das Wissen in einem sinnvollen Zusammenhang lernst. Die eigentlichen Lerntage sind dabei immer gleich aufgebaut:
Jeder Lerntag ist unterteilt in Themenkomplexe.
Der Einstieg in jedes Thema erfolgt anhand eines klinischen Fallbeispiels. Diese klinischen Fallmodule sind als Frage-und-Antwort-Schema konzipiert, sodass du deine Lösungen aktiv eintragen kannst und so die Themen mit hohem Praxisbezug lernst.
An das Fallbespiel schließt sich dann der Lernteil mit dazu passenden Lernmodulen an.
Am Ende des Lerntags haben wir weitere Fälle und Blickdiagnosen für dich zusammengestellt, an denen du das Gelernte festigen kannst.

Effizient und praktisch üben mit Fällen
Fälle, Fälle, Fälle!
Da die Kenntnisprüfung eine mündlich-praktische Prüfung mit Bezug auf einen „echten“ Patientenfall darstellt, ist das Lernen der Inhalte anhand von klinischen Fallbeispielen für dich die optimale Vorbereitung. So kannst du dich mit den inhaltlichen Themen auseinanderzusetzen und gleichzeitig üben, auf klinische Fragestellungen zu antworten. Aus diesem Grund haben wir möglichst viele klinische Fallmodule in deinen Lernplan integriert.
Zur Auffrischung deiner Sprachkenntnisse haben wir zu Beginn neuer Organsysteme die entsprechenden Sprachkurs-Kapitel (PDF) aus dem Fachsprachen-Buch von Axel Karenberg („Fachsprache Medizin im Schnellkurs“) eingefügt. Du findest die jeweiligen Kapitel an den Tagen 3, 5, 13, 16, 22, 24, 33 und 35.
In der Mitte des Lernplans ist 1 Tag und am Ende sind nochmal 2 Tage vorgesehen, an denen wir dir ausschließlich klinische Fälle und Blickdiagnosen zu Themen präsentieren, die du schon gelernt hast. Das hilft dir zu prüfen, ob du das gelernte Wissen verinnerlicht hast.
Im Gegensatz zum normalen 100-Tage-Lernplan, mit denen die deutschen Medizinstudierenden sich auf das schriftliche Staatsexamen (2. Ärztliche Prüfung bzw. M2-Prüfung) vorbereiten, haben wir dir in diesem Lernplan keine IMPP-Kreuzsitzungen zusammengestellt. Schließlich ist die Kenntnisprüfung keine schriftliche, sondern eine rein mündlich-praktische Prüfung.
