Röntgenologischer Befund
Allgemeines
Aus Gründen des Strahlenschutzes erfolgt eine röntgenologische Untersuchung nur bei Vorliegen entsprechender Indikationen, z. B. zur Abklärung unsicherer klinischer Befunde und vor geplanten aufwändigeren Maßnahmen (z. B. Implantate).
Bei fortgeschrittenen Parodontalerkrankungen und geplanter implantatprothetischer Versorgung ist eine eingehende Röntgendiagnostik unverzichtbar.
Beurteilt werden dabei folgende Parameter:
Absolutes Knochenniveau
Distanz zwischen der Schmelz-Zement-Grenze und dem Limbus alveolaris (mm).
Auf intraoralen Aufnahmen wird der Knochenabbau um etwa 1 – 2mm unterschätzt.
Relativer Knochenabbau – in Relation zur Wurzellänge (prozentualer Knochenabbau).
Klassifikation
des Resorptionsgrades des Alveolarfortsatzes
der Knochenqualität
Vorläufige Diagnostik von Knochentaschen (siehe unten)
Beurteilung
der Lamina dura
des Desmodontalspaltes
der endodontischen Situation und der periapikalen Gewebe