Gussfüllungen
Inlay und Teilkrone
Als Inlay wird eine Gussfüllung bezeichnet, die die Kaufläche des Zahns nicht vollständig bedeckt. Kein Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung (Privatleistung, GOZ-Nr. 215-217). Bei einer Teilkrone besteht die gesamte Kaufläche aus Metall, wobei zudem zumindest die zentrischen Höcker mit einem Außenschliff oder einer abgeschrägten Stufe überkuppelt sind. Die Scherhöcker sind mit Metall abgedeckt oder ebenfalls überkuppelt. Vertragszahnärztliche Leistung (BEMA 20c).
Indikationen
gegossenes Inlay | Teilkrone |
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