Fissurenversiegelung
Fissuren sind bei ungünstiger Morphologie einer Reinigung nicht zugänglich (Fissureneingang: Ø minimal 6 µm, Monofildurchmesser einer Zahnbürste: Ø 150 µm). Der Abstand des Fissurengrunds zum Dentin ist klein, eine Fissurenkaries führt rasch zur Dentinkaries mit unterminierender Ausbreitung. Die erste Karies eines Fissurensystems tritt innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Durchbruch des Zahns auf. Die Fissurenversiegelung ist eine individual- und kariesprophylaktische Maßnahme, die zu einer bis 90 %igen Kariesreduktion der versiegelten Fissuren führt. Sie ist innerhalb der GKV an Molaren als IP 5 eine Leistung für 6- bis 18-jährige Patienten.
Indikationen:
kariesfreie Fissuren bzw. Grübchen, Foramina caeca der bleibenden Molaren und Prämolaren,
ungünstige Fissurenmorphologie,
Zahndurchbruch < als 2 Jahre zurück (idealer Zeitpunkt etwa 6 Monate nach Durchbruch),