Zahnärztliche Befunderhebung
Das Ausmaß der zahnärztlichen Befunderhebung richtet sich ähnlich der Anamnese nach dem Hauptanliegen des Patienten. Während sich bei Notfall- bzw. Schmerzpatienten die Befundaufnahme zunächst auf das zur Objektivierung der Schmerzursache Wesentliche beschränkt, sollte bei Patienten mit dem Wunsch nach einer umfassenden oralen Rehabilitation eine objektive Untersuchung des gesamten stomatognathen Systems erfolgen.
Didaktisch lässt sich eine Anzahl von Einzelbefunden differenzieren:
Der extraorale Befund: Er kann Hinweise auf Allgemeinerkrankungen (vielleicht auch anamnestisch nicht bekannte Risiken!), Traumata (Inspektorisch-palpatorische Leitsymptome zur Diagnostik von Frakturen des Gesichtsschädels), aber auch dentogene Infektionen geben.
Der „diagnostische Blick“ sollte immer wieder trainiert werden!
Der intraorale Befund: er umfasst im Wesentlichen:
Befund der Mundschleimhäute, ggf. mit histologischen oder zytologischen Befunden,