Doppelkronenprothetik
Doppelkronensysteme („Teleskop-Arbeiten“)
Doppelkronensystemebestehen prinzipiell aus einer inneren Krone (Innenteleskop, Innenkonus), die aufdem Pfeilerzahn festzementiert wird (Primärteil), und einer äußeren Krone (Außenteleskop, Außenkonus), an der der abnehmbare Teil des Zahnersatzes befestigt wird (Sekundärteil). Sie gehören didaktisch in den Bereich der Geschiebeprothesen (Hülsengeschiebe). Die bekanntesten Formen sind die parallelwandigen Teleskope (a) und die konischen Konuskronen (b). Zusätzliche retentive Elemente (federnde Bolzen u. Ä.) können in Doppelkronen (auch nachträglich) eingebaut werden, um zusätzliche Retention zu erreichen (c).

Doppelkronensysteme („Teleskop-Arbeiten“)
In der Praxis wird der Begriff „Teleskop“ oft synonym für alle Doppelkronensysteme benutzt. Als typische Indikation der Konuskronen gelten mit langen klinischen Kronen und reduziertem Attachmentniveau, während Teleskope bei vitalen Zähnen mit kurzen klinischen Kronen empfohlen werden. Gegenüber Gussklammern und vielen Präzisionsgeschieben ist die absolut körperliche Fassung des Pfeilerzahns und die integrierte Stütz-, Halte-, Führungs-, Schubverteilungsfunktion sicher vorteilhaft. Unbefriedigend bleibt oft die Ästhetik aufgrund kaum vermeidbarer Überkonturierung der Kronen und der Verblendung der Außenteleskope in Kunststoff.