Bewährung von Teilprothesen
Verweildauer
Die Verweildauer von Teilprothesen ist im Vergleich zu festsitzendem Zahnersatz ungünstiger. Während bei Brücken zehn Jahre nach Eingliederung noch 80-90 % der Restaurationen im Munde des Patienten sind, sinkt dieser Wert bei abnehmbaren Teilprothesen auf 50-60 % ab. Dabei unterscheiden sich klammerverankerte Modellgussprothesen nicht nennenswert von Geschiebeprothesen. Neuere Untersuchungen zeigen, dass Prothesen, die Doppelkronen als Halte- und Stützelemente haben, günstigere Verweildauern als Modellgussprothesen aufweisen. Wesentlich ungünstiger ist die Verweildauer von Drahtklammer- Kunststoffprothesen. Hier sind bereits nach drei Jahren etwa 50 % der Prothesen nicht mehr funktionstüchtig.
Allerdings ist zweifelhaft, ob es überhaupt methodisch korrekt ist, abnehmbare Teilprothesen mit festem Zahnersatz hinsichtlich der Verweildauer zu vergleichen. Schließlich ist die erweiterungsfähige abnehmbare Teilprothese gerade bei prognostisch eher ungünstigeren Voraussetzungen indiziert.