Einleitung
Abnehmbarer Zahnersatz kann im Gegensatz zu festsitzendem Zahnersatz vom Patienten aus dem Mund entfernt werden. Aus diesem zunächst banal scheinenden Unterschied ergeben sich entscheidende Konsequenzen:
Aus der Sicht des Patienten ist festsitzender Zahnersatz schon nach kurzer Tragezeit kein Ersatz und keine „Prothese“ mehr. Die Notwendigkeit hingegen, abnehmbaren Zahnersatz zur Reinigung aus dem Mund herauszunehmen, erinnert täglich daran, etwas Künstliches, Fremdes zu tragen.
Aus zahnärztlicher Sicht ergeben sich aus der Abnehmbarkeit Folgen für Indikation, Konstruktion, Behandlungsablauf und Nachsorge:
Zahnersatz, den ein Patient nicht zur Pflege aus dem Mund entfernen kann, muss so gestaltet sein, dass seine Pflege im Mund möglich und damit die dauerhafte Gesunderhaltung von Zähnen, Parodont und Schleimhaut gesichert ist.
Bei abnehmbarem Zahnersatz muss lediglich sichergestellt sein, dass der Zahnersatz und die Mundgewebe nach der Entfernung des Zahnersatzes aus dem Mund gereinigt und gepflegt werden können.