Kontraindikationen
Als Kontraindikationen für die Versorgung mit festsitzenden Brücken, die z.T. auch temporärer Natur sein können, gelten:
Eine nicht abgeschlossene Vorbehandlung,
Ein unzureichendes knöchernes Attachment der Pfeilerzähne,
Manuelle Einschränkungen des Patienten, die eine ausreichende Pflege verhindern,
Große Alveolarkammdefekte,
Eine Pfeilerverteilung in statisch ungünstiger Position.
PRAXISTIPP:
Insbesondere bei verkürzten Zahnreihen oder großen Spannen sind differenzialtherapeutisch das Setzen eines „strategischen Implantates“ zur Pfeilervermehrung oder die Versorgung mit implantatgestützten Kronen und Brücken abzuwägen.