Indikationen
Die Funktionen der Brücke sind neben dem Ersatz verloren gegangener Zähne die Wiederherstellung von Kaufunktion, Phonetik und Ästhetik. Durch eine rechtzeitige Brückenversorgung kann auch ein strukturprophylaktischer Beitrag durch die Verhinderung von Zahnwanderungen, z. B. Kippungen der benachbarten Zähne oder Elongation eines Antagonisten in die Lücke, geleistet werden. Gleichzeitig werden die Pfeilerzähne verstärkt belastet, die zur Verankerung der Brücke herangezogen werden. Eine Grundvoraussetzung für eine Brückenversorgung ist daher eine ausreichende Anzahl parodontal stabiler Pfeiler.
Die Eingliederung einer Brücke setzt neben einer erfolgreich abgeschlossenen Vorbehandlung auch eine angepasste Mundhygiene durch den Patienten voraus. Um die Umbauvorgänge im Alveolarfortsatzbereich und die endgültige Ausformung der Weichgewebe im Brückengliedbereich nach Zahnverlusten abzuwarten, sollte die Brückenversorgung frühestens drei Monate, besser sechs Monate nach der Zahnextraktion erfolgen. Bei einer vorzeitigen Brückenversorgung können ansonsten ästhetisch inakzeptable Spalten oder schwer zugängliche Zwischenräumen zwischen Schleimhaut und Brückenglied entstehen.