Kontraindikationen
Unbehandelte bzw. weit fortgeschrittene Vorerkrankungen bilden die häufigsten Kontraindikationen für eine Überkronung von Zähnen. Meist sind die hier aufgezählten Kontraindikationen vorübergehender Natur und können durch entsprechende therapeutische Maßnahmen behoben werden:
Apikale Prozesse, insuffiziente Wurzelfüllungen: Ein orthograder Zugang zur endodontischen Behandlung von Pulpitiden und apikalen Parodontopathien ist ohne Beschädigung einer vorher zementierten Krone nicht möglich. Deshalb müssen Wurzelbehandlungen vor der Überkronung erfolgreich abgeschlossen sein. Das gleiche gilt für die Revision unvollständiger Wurzelfüllungen.
Ausgeprägte Gingivitiden: Bei Gingivitiden sind viele Behandlungsschritte, wie Abformung, Provisorienherstellung und Zementierung, erschwert bzw. unmöglich. Deshalb muss vor der Überkronung der Erfolg der Vorbehandlung im Rahmen von Mundhygieneinstruktionen und professionellen Zahnreinigungen abgewartet werden.