Indikationen
Werden Zähne mit weitgehend zerstörter klinischer Krone überkront, so wird bei der Präparation kaum gesunde Zahnhartsubstanz entfernt. Sollen jedoch weitgehend unversehrte Zähne überkront werden, so handelt es sich um einen relativ invasiven Eingriff, bei dem auch gesunde Zahnhartsubstanz geopfert werden muss. Da oft auch weniger invasive Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen, muss daher vor der Überkronung eine sorgfältige Risiko-Nutzen- Analyse unter Berücksichtigung der Risiken, der Langlebigkeit und auch der Kosten erfolgen.
Kann ein Zahn aufgrund ausgedehnter kariöser, abrasiver, erosiver oder traumatischer Zerstörung durch eine Füllungstherapie nicht mehr dauerhaft rekonstruiert werden, so ist die Indikation zur Überkronung des Zahnes gegeben. Die rechtzeitige Behandlung hat dabei auch einen strukturprophylaktischen Aspekt. So sollen mit der Überkronung Frakturen von geschwächten Zahnanteilen, Zahnwanderungen, -kippungen und -elongationen verhindert werden.