Restauration von Zähnen mittels Überkronung
Mit fortschreitender Schädigung der Zahnhartsubstanzen wird die Restauration mittels einer Füllung schwierig, wenn nicht gar unmöglich, z. B. wegen Frakturgefahr des Restzahnes. In der Regel (mit Ausnahme massiver zentraler Hartsubstanzdefekte) wird dann eine Überkronung angestrebt.
Solange die Restauration den einzelnen Zahn betrifft, wird dafür der Begriff (Syn.: Einzelkrone) verwendet. Als Kronen werden dabei verschiedene Formen und Gestaltungsarten bezeichnet (Abb. 4. 41). Ehe man eine Überkronung beginnt, sind Indikationen und Kontraindikationen abzuwägen (Tabelle 4. 8). Die Präparation ist ein mehr oder weniger umfangreicher Schleifprozess. Damit werden Zahnhartsubstanzen unwiderbringlich abgetragen. Umso wichtiger ist das Abwägen der Schaden-Nutzen-Relation. Dies zielt u. a. darauf zu prüfen, ob eine Krone indiziert ist und den „Schaden“ (z. B. durch den unwiderbringlichen Hartsubstanzverlust) rechtfertigt.