Befunderhebung
Die routinemäßige Erfassungeiner sehrgroßen Menge von Befunden hat sich in der Praxis als oft hinderlich erwiesen. Daherwird die obligate Erhebung eines Basisbefundes vorgeschlagen, der je nach Bedarf durch Detailbefunde auf verschiedenen Gebieten ergänzt wird ( Abb. 1. 4).

Abb. 1.4 Vorgeschlagene Befundorganisation mit obligaten Basis- und ergänzenden fakultativen Befunden. Ü: Übersichtsbefund.
Klinische Diagnostik
Klinische Basisbefunde bestehen aus extra- und intraoralen Befunden.
Intraoraler Basisbefund
Üblicher Zahnstatus,
Zustand der zahnlosen Kieferkammabschnitte und der Schleimhäute,
Bewertung vorhandener prothetischer Restaurationen,
Einschätzung der Mundhygiene, des Parodontalzustandes und der Funktion.
Für den Übersichtsparodontalbefund hat sich der parodontale Screening-Index (PSI) bewährt, der auf einem modifizierten CPITN-Index (Community Periodontal Index of Treatment Needs) beruht. Mit einer WHO-Parodontalsonde wird Zahn für Zahn in einer Sechs-Punkt-M essung untersucht. Pro Sextant wird der höchste Code-Wert erfasst (Tab. 1. 4). Die Code-Werte von 3 und 4 erfordern weitergehende diagnostische Maßnahmen (ausführlicher Parodontalstatus).