Implantologisch-prothetische Behandlungsgrundsätze
Implantologische Eingriffe lassen sich ganz überwiegend als ambulante operative Therapie durchführen. Vollnarkosen und ein stationärer Aufenthalt sind nur bei sehr schwierigen Ausgangssituationen und umfangreichen chirurgischen Maßnahmen angezeigt.
Ob der chirurgische Eingriff als eher schwierig oder als einfach einzustufen ist, hängt vor allem vom Knochenangebot im Implantationsgebiet ab. Ein Implantat lässt sich in der Regel ohne Schwierigkeiten verankern, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der restliche Knochen misst in der Vertikalen mindestens 12 mm.
Die horizontale Knochenbreite beträgt mindestens 6 mm.
Nach der Extraktion eines Zahnes oder einer Zahnwurzel ist das knöcherne Alveolarfach noch nahezu vollständig vorhanden.
Heutzutage steht für jedes Implantatsystem ein genormter Bohrersatz zur Verfügung, sodass auf einfache Weise ein formkongruentes Lager aufbereitet werden kann. In dieses wird, eventuell nach weiterer Aufbereitung durch einen Gewindeschneider, das Implantat eingeschraubt. Durch die zusätzlichen Gewindegänge erreicht man beim Einschrauben des Implantates in den Knochen normalerweise einen festen Sitz ohne jede Mikrobeweglichkeit. Die damit verbundene hohe Primärstabilität des Implantates ist eine entscheidende Voraussetzung für die ankylotische Verankerung (Osseointegration) eines Implantates.