Ätiologie und Pathogenese
Die Tumorentstehung kann in ausgereiften Zellen wie Epithelien sowie in Vorläuferzellen erfolgen. Während Erstere fast immer ihre urspriingliche Differenzierung morphologisch beibehalten, schlagen letztere oft eine Differenzierungsrichtung ein, die nicht unbedingt am Ort ihrer Entstehung vorherrschen muss. So bilden sich z. B. Rhabdomyosarkome in der Harnblase, obwohl dort keine quergestreifte Skelettmuskulatur vorkommt. Der Prozess der Tumorentstehung wird auch als Kanzerogenese bezeichnet.
Ätiologie
Die Kanzerogenese kann spontan (Mutationen bei der Zellteilung) und ohne äuisere Einfliisse aufgrund einer Fehlregulation beginnen oder durch tumorerzeugende Faktoren induziert werden, die genetische Alterationen hervorrufen oder in die Regelkreise des Organismus eingreifen.
Tumorerzeugende Substanzen werden auch als bezeichnet. Eine Reihe von Stoffen hat eine sicher nachgewiesene Potenz, Wachstum von Tumoren hervorrufen oder begiinstigen zu können. Dazu gehören bestimmte Chemikalien, z. B. ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Benzpyrene, Teerprodukte und viele andere. Auch energiereiche Strahlen (Röntgenstrahlen, Gammastrahlen, radioaktive Strahlen) können kanzerogen sein. Wieder andere Substanzen können offensichtlich nicht alleine eine Tumorentstehung hervorrufen, jedoch eine solche begünstigen. In diesem Falle spricht man von