Allgemeine Begriffe zur Frakturlehre
Eine Fraktur ist die Kontinuitätstrennung eines Knochens durch Krafteinwirkung. Die verursachende Belastung kann einmalig oder wiederholt aufgetreten sein. Ein gesunder Knochen bricht nur bei Einwirkung hoher, kurz wirkender Kraft (traumatische Fraktur). Bei geschwächtem, vorgeschädigtem Knochen (Osteomyelitis, Osteoradionekrose, Osteoporose, Defekten nach Zahnextraktionen, Zysten, Tumoren, Atrophie) kann die sonst physiologische (Kau-)Belastung zur Frakturierung genügen. Man spricht dann von einer pathologischen oder Spontanfraktur. Ermüdungsbrüche entstehen durch lang einwirkende, sich wiederholende Traumata. Abriss- und Torsionsbrüche sind im Kiefer- und Gesichtsbereich selten.
Die Kontinuitätsunterbrechung führt zu pathologischer Beweglichkeit und dem Verlust der Stützfunktion und beeinträchtigt zudem die Bewegung des gestützten Körperteils. Frakturen gehen mit Weichgewebeverletzungen einher, sodass Blutgefäße innerhalb und außerhalb des Knochens reißen. Die freigesetzten Substanzen lösen die biologischen Reaktionen aus, die zur Bruchheilung über Resorption und Kallusformation führen.