Klassifikation der Adhäsivsysteme
Self-etch-Adhäsive
Die Klassifikation dieser Adhäsive erfolgt nach dem Grad der Auflösung von Hydroxylapatit, d.h. man unterscheidet Präparate mit starker (pH < 1), moderater (pH ± 1,5) oder milder (pH ± 2) Ätzwirkung [123]. Es kann jedoch weder für die Dentinhaftung noch für die Schmelzhaftung aus dem pH der Self-etch-Adhäsive allein auf die erzielte Verbundfestigkeit oder deren Dauerhaftigkeit geschlossen werden [62], [64], [97].
Die Lösungsmittelstrategie der Self-etch-Adhäsive beinhaltet immer auch Wasser, da Säuren nur in wässriger Lösung dissoziieren und so ihre Ätzwirkung entfalten können. Rein theoretisch ist die Tiefe der Monomerinfiltration bei Self-etch-Adhäsiven identisch mit der Tiefe der zeitgleich ablaufenden Demineralisation, d.h. es sollte bei dieser Methode kein freigelegtes, nicht von Monomerlösung durchdrungenes Kollagenfasergeflecht zurückbleiben. Ultramorphologische Studien haben jedoch gezeigt, dass auch hier minimale Undichtigkeiten nie komplett zu vermeiden sind.