Zinkoxid-Eugenol-Pasten
Zinkoxid-Eugenol-Präparate werden in der Zahnmedizin vielfach verwendet (siehe Kap. Zinkoxid-Eugenol-Zemente, Zinkoxid-Ethoxybenzoesäure-Zemente, eugenolfreie Zinkoxidzemente). Als Abformmaterialien allerdings werden sie heute nur noch selten eingesetzt. Die ADA-Spezifikation Nr. 16 unterscheidet in Abhängigkeit von der Fließfähigkeit 2 Typen (Typ I = schwerfließende, Typ II = mittelfließende Konsistenz).
Der Abbindevorgang entspricht einer Hydrolyse von Zinkoxid und anschließender Chelatbildung mit dem Eugenol. Die reagierenden Komponenten Zinkoxid (Pulver) und Eugenol (Flüssigkeit) werden üblicherweise durch Zugabe geeigneter Öle (Olivenöl, aber auch Mineralöl) bzw. Füllstoffe (Harze, Talkum, Vaseline) in pastöser Form (ca. 80 m% ZnO bzw. 15 m% Eugenol) geliefert, denen noch Katalysatoren (z.B. Zinkazetat) und Farbstoffe zugesetzt sind. Da die Masse nach dem Erhärten noch eine geringe Plastizität aufweist, kann es bei der Entnahme aus dem Mund zu Verziehungen kommen, die sich nicht wieder zurückstellen. Die Darstellung von Unterschnitten ist deshalb mit Zinkoxid-Eugenol-Präparaten grundsätzlich nicht möglich.