Einbindung in die kieferorthopädische Behandlung
Vor Behandlungsbeginn
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein kraniomandibuläres System durch eine kieferorthopädische Behandlung eher belastet als entlastet wird. Dadurch ergibt sich die klare Forderung, vor Beginn jeder kieferorthopädischen Behandlung zumindest zu prüfen, inwieweit Anhaltspunkte für eine kraniomandibuläre Dysfunktion vorliegen und dies zu dokumentieren. Hierfür bietet sich beispielsweise der CMD-Kurzbefund bzw. „CMDcheck“ an (s. CMD-Screening). Dieses Vorgehen ist heute schon aus forensischen Gründen anzuraten. Andere Arbeitsgruppen sehen es sogar als notwendig an, das CMD-Screening zu überspringen und vor kieferorthopädischen Behandlungen immer eine klinische Funktionsanalyse durchzuführen, ergänzt durch eine Manuelle Strukturanalyse, um verdeckte Überlastungen aufzudecken.
Zumindest bei anamnestischen Anhaltspunkten für eine kraniomandibuläre Dysfunktion bzw. positivem Ergebnis des CMD-Kurzbefundes ist ein Aufschub geplanter kieferorthopädischer Maßnahmen angezeigt, bis nähere Informationen über Art und Umfang der kraniomandibulären Dysfunktion vorliegen. Diese zusätzlichen Informationen werden mit der und erlangt. Sollten Patienten bzw. bei Kindern die Eltern eine derartig profunde Diagnostik ablehnen, kann aus forensischen Gründen vor der ungeprüften Aufnahme einer kieferorthopädischen Behandlung gewarnt werden.