Datenschutz betrifft jeden Arzt!
Jeder Arzt kommt mit Datenschutzfragen in Berührung, z.B.:
Darf ich den Angehörigen des Patienten die Wahrheit über seinen Gesundheitszustand verraten?
Muss ich den Patienten erst fragen, bevor ich seine Daten z.B. zur Einholung eines Konsils an andere Ärzte weitergebe?
Muss ich dem Patienten über seine in meiner Klinik/Praxis gespeicherte Daten Auskunft erteilen?
Darf ich Daten aus der klinischen Verlaufsdokumentation für klinische Studien ausleiten? Darf ich diese Daten an kooperierende Standorte weitergeben?
Wie ist es mit eigenen Daten, über die von mir durchgeführten OPs und deren Erfolge/Misserfolge?
Im Datenschutz geht es um , das sind gemäß der EU-DSGVO Artikel 4 „alle Informationen, die sich auf eine oder [...] beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann.“