Heilmittel
Heilmittel
Heilmittel sind von einem Arzt empfohlene therapeutische Maßnahmen, die von zugelassenen Therapeuten (Ergotherapeuten, Physiotherapeuten etc.) erbracht werden, um Erkrankungen zu heilen bzw. Symptome zu lindern.
Der Anspruch auf Heilmittel besteht immer dann, wenn ein Heilmittel die Heilung oder Linderung einer Erkrankung unterstützt. Auch im Rahmen medizinischer Vorsorgeleistungen kann der Anspruch auf ein Heilmittel bestehen, z.B. wenn die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes gefährdet ist oder die Pflegebedürftigkeit eines Erwachsenen abgewendet werden kann.
Typische Heilmittel sind beispielsweise
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Die verschiedenen Leistungen sind im aufgelistet und den entsprechenden Krankheitsbildern zugeordnet. Der Heilmittelkatalog ist Bestandteil der des gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Ein langfristiger Heilmittelbedarf muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Die werden in der Heilmittel-Richtlinie geregelt.
Die physikalische Therapie ist ein Teilgebiet der Physiotherapie und fasst alle medizinischen Behandlungsformen zusammen, die auf physikalischen Methoden beruhen.
Die Physiotherapie (Krankengymnastik) umfasst übergreifend die äußerliche Anwendung von Heilmitteln mit aktiven und passiven Formen der Bewegungstherapie zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten und krankheitsbedingten Funktionsstörungen sowie zur allgemeinen Gesundheits- und Leistungsförderung.
Die Ergotherapie ist eine eigenständige Methode zur Behandlung motorischer, sensorischer, psychischer und kognitiver Funktionsbeeinträchtigungen. Mit spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie Übungen der Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) werden beeinträchtigte Fähigkeiten verbessert und bestenfalls wiederhergestellt.