Krankenpflegepraktikum für Medizinstudierende
Das Krankenpflegepraktikum, auch Krankenpflegedienst genannt, gehört zur ärztlichen Ausbildung. Medizinstudierende müssen bei der Anmeldung zur 1. Ärztlichen Prüfung einen Nachweis über das Praktikum vorlegen. Nach der neuen ÄApprO sind 3 Monate Pflicht. Ableisten kannst du das Praktikum nur in der vorlesungsfreien Zeit, in einem Urlaubssemester oder schon vor Studienbeginn.

Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick über das verpflichtende Krankenpflegepraktikum für Medizinstudierende in Deutschland. Da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen können, ist es notwendig, sich im individuellen Fall auf der Homepage des zuständigen Landesprüfungsamts (LPA) oder direkt telefonisch beim LPA zu erkundigen.
In der Approbationsordnung für Ärzte § 6 Krankenpflegedienst sind folgende Regeln festgelegt:
- Der dreimonatige Krankenpflegedienst ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
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Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach den Vorschriften des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes nach den Vorschriften des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
- Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden.
- Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung.
Begriff "Krankenanstalt"
Der Krankenpflegedienst wird nur anerkannt, wenn er in einem Krankenhaus/Klinik mit ständiger ärztlicher Leitung und pflegerischer Hilfeleistung auf einer Bettenstation gemacht wurde. Wichtig ist das Stichwort "Grundpflege", das heißt, du versorgst unter der Anleitung des Pflegepersonals Patientinnen und Patienten, die im Bett liegen und der Pflege bedürfen. Bist du beispielsweise nur als Bettenschieber zwischen OP und Station eingeteilt, so ist das sicherlich nicht als Hilfe in der Grundpflege vom LPA anzuerkennen. In Zweifelsfällen am besten beim LPA nachfragen.
Der Krankenpflegedienst in einer Psychiatrie bzw. Psychosomatik wird in manchen Bundesländern NICHT anerkannt!
Diese Aussage gilt wie viele im Zusammenhang mit dem Krankenpflegepraktikum nicht für alle Bundesländer. In NRW wird ggf. eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Voraussetzung für eine Anerkennung ist in jedem Fall eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der Pflegedienstleitung.
NICHT anerkannt werden Dienste im Bereich:
- Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation
- Vorsorgeeinrichtung
- Einrichtungen, bei denen kosmetische Behandlungen im Vordergrund stehen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Altenpflegeheim
- Behindertenheim
- Mobiler Sozialer Hilfsdienst
- Arzt- oder Gemeinschaftspraxis
- ambulantes Dialysezentrum
Auch hier bestehen von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Schaue am besten auf die Homepage deines zuständigen LPA, BEVOR ihr dein Praktikum beginnt. Allerdings solltest du beachten, dass eine "Vorabanerkennung" keinesfalls möglich ist. Du kannst dich lediglich über die Bedingungen informieren.
Dauer/Aufteilung/Durchführung
Die Dauer des Krankenpflegepraktikums hat der Gesetzgeber auf 90 Kalendertage festgelegt, wobei ausdrücklich Kalender- und nicht Arbeitstage gezählt werden - arbeitsfreie Wochenenden werden also mitgezählt.
Das Pflegepraktikum kann in maximal 3 Abschnitte aufgeteilt werden, jeder Abschnitt muss dabei mindestens 30 Kalendertage umfassen.
Kläre mit der Pflegedienstleitung, wie es mit Arbeitszeiten, Wechselschicht (Früh/Spät) oder evtl. sogar Entlohnung aussieht! Dazu gibt es in der Approbationsordnung nämlich keine Vorschriften.
Beim Ausstellen der Bescheinigung beachten
- dass das Formblatt "Zeugnis über den Krankenpflegedienst" verwendet wird. Erhältlich beim LPA, Studiendekanat oder im Internet: Beispielsweise hier für Baden-Württemberg
- dass es von der Pflegedienstleitung unterschrieben und mit Klinikstempel versehen ist. Es dürfen keine Korrekturen vorgenommen werden!
- dass die Bescheinigung frühestens am letzten Tag des Praktikums ausgestellt wird (eine über das Ausstellungsdatum hinaus bescheinigte Zeit wird NICHT anerkannt!!!)
- dass die GESAMTE Praktikumszeit eingetragen wird. Wenn du also beispielsweise am letzten Wochenende frei hast, sollte dieses Wochenende dennoch auf der Bescheinigung berücksichtigt werden - ansonsten fehlen dir eventuell zwei Kalendertage zur Anerkennung des Pflegepraktikums.
Checkliste: Was soll ich lernen im Praktikum?
Die Bundesärztekammer hat gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und dem Hartmannbund folgende Checkliste für das Krankenpflegepraktikum verfasst:
Als Pflegepraktikant*in übernimmst du am Anfang vor allem einfache Aufgaben: Du hilfst den Patientinnen und Patienten bei der Körperpflege und beim Essen, bringst Dinge von A nach B und sorgst mit für Sauberkeit.
Wenn du motiviert bist und Interesse zeigst, bekommst du vielleicht auch etwas anspruchsvollere Aufgaben – zum Beispiel das Messen von Blutdruck oder Blutzucker.
Aber erwarte nicht zu viel: Du stehst noch ganz am Anfang deiner medizinischen Ausbildung und darfst keine ärztlichen Tätigkeiten übernehmen.
Nutze das Praktikum vor allem, um erste Erfahrungen im Krankenhaus zu sammeln, mit Patientinnen und Patienten in Kontakt zu kommen und den Alltag auf einer Station kennenzulernen.
Wichtig: Verfall des Pflegepraktikums
In der Regel ist das Pflegepraktikum erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Wer das Pflegepraktikum vor dem Abitur ableisten möchte, sollte sich deshalb zuvor an das zuständige LPA wenden und fragen, ob das möglich ist.
Ein einmal abgeleistetes Pflegepraktikum verfällt in der Regel nicht, das haben stichprobenartige Nachfragen bei verschiedenen Landesprüfungsämtern ergeben. Aber auch hier gilt: Jedes LPA hat seine eigenen Regeln.
Krankenpflegedienst im Ausland
Es besteht auch die Möglichkeit, ein im Ausland absolviertes Praktikum anrechnen zu lassen. In diesem Fall ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Beachten musst du, dass der Dienst auf einer Bettenstation erfolgt und die selben Bedingungen wie das inländische Praktikum erfüllt!
Adressen der LPAs
Da jedes Bundesland seine eigenen Anforderungen hat, wende dich bitte bei Unklarheiten VORHER an dein LPA oder besuche die entsprechende Homepage, um die notwendigen Informationen zu erhalten
Das Krankenpflegepraktikum muss mindestens 90 Kalendertage umfassen. Es kann in maximal drei Blöcke von jeweils mindestens 30 Tagen aufgeteilt werden. Diese Blöcke können in verschiedenen Fachbereichen absolviert werden, solange sie auf einer Pflegestation stattfinden.
Ja, das Praktikum kann auch im Ausland oder in einer Rehaklinik absolviert werden – vorausgesetzt, der Pflegeaufwand entspricht dem einer Bettenstation in einem deutschen Krankenhaus. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.
Zu Beginn bestehen die Aufgaben meist aus Unterstützung bei der Körperpflege, Essensausgabe, Botengängen und Putztätigkeiten. Mit Engagement kann man auch Vitalzeichen messen oder Blutzucker kontrollieren – ärztliche Tätigkeiten sind jedoch nicht erlaubt.