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Promotion

Titel in der Medizin

Natalie Borrmann

Wer hat sich nicht schon Gedanken über die Vielzahl von akademischen Graden und Titeln gemacht. Welche Grade gibt es? Wie erlangt man sie? Sollten Mediziner bereits während des Studiums ihren Namen mit cand. med. oder stud.med. schmücken? Via medici gibt einen kurzen Überblick über die relevanten akademischen Grade in der Medizin.

Dr. med. auf ein Schild geschrieben
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stud. med.

studiosus medicinae: Studiosus der Medizin nennt man Studierende der Medizin vom 1.Semester bis zum Physikum. Das Kürzel wird jedoch lediglich von einigen traditionsbewussten Student*innen in hochschulinternen Gebrauch vor den Namen in Verbindung mit der Fachabkürzung gestellt, es ist in Deutschland jedoch kein offizieller akademischen Grad und ist daher nicht rechtlich geschützt.

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cand. med.

candidatus medicinae: Candidatus der Medizin bezeichnet Studierende nach der 1. ärztlichen Prüfung (Physikum). Auch dieser Titel wird nur hochschulintern benutzt. Die Führung des Kürzels außerhalb der Hochschule kann möglicherweise rechtlich problematisch sein, da im Ausland teilweise bereits nach der Zwischenprüfung akademische Titel wie der Candidatus verliehen werden und diese Titel im deutschen Recht geschützt sind.

Dr. med.

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Doktor medicinae: Doktor*in der Medizin bezeichnet eine/n promovierte/n Mediziner*in. Durch das Verfassen einer Dissertation und dem Bestehen der Disputation kann man diesen höchsten akademischen Titel erwerben. Die Anforderungen und Zulassung zum Promotionsverfahren und der Zeitpunkt, ab dem man den erworbenen Titel tragen darf, regeln alle Hochschulen intern durch die jeweiligen Promotionsordnungen.

Zusätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Dr. rer. medic. bzw. Dr. rer. med. (rerum medicarum): Doktor*in der Theoretischen Medizin bzw. Doktor*in der Medizinwissenschaften
  • Dr. med. dent. (medicinae dentariae): Doktor*in der Zahnheilkunde
  • Dr. med. h. c. oder Dr. med. e. h.: Diese Ehrenauszeichnung stellt keinen akademischen Grad dar.
  • Dr. med. habil.: Doktor*in mit Lehrberechtigung
  • Dr. med. univ. (medicinae universae), (österr.): Doktor*in der gesamten Medizin, wird durch ein Diplomstudium erworben.
  • Dr. scient. med. (scientiae medicae), (österr.): Doktor*in der medizinischen Wissenschaft

Privatdozent*in

Der/die Privatdozent*in (PD oder Priv.-Doz.) ist ein/e habilitierte/r, selbständige/r Hochschullehrer*in, der/die zur akademischen Lehre berechtigt ist, jedoch keine eigene Professor*innenstelle inne hat.

Prof. Dr. med.

Professor*in Doktor medicinae: Nach Abschluss der Habilitation samt Prüfung erlangt man diese Dienstbezeichnung bzw. diesen akademischen Titel. Vorrausetzung ist die Promotion.
Zusätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Universitätsprofessor*in: Professor*in an Universitäten
  • Außerplanmäßiger Professor*in: Professor*innen, die nicht auf einer planmäßigen Professor*innenstelle beschäftigt sind bzw. von einer Hochschule verliehene Würde an einen habilitierten Wissenschaftler für besondere Verdienste in Forschung und Lehre.
  • Stiftungsprofessor*in: Professor*in, der/die von einer Stiftung fremdfinanziert wird.
  • Honorarprofessor*in: Professor*in ohne Habilitation, der/die durch seinen akademischen Einsatz eine Titularprofessur verliehen bekommt.
  • Gastprofessor*in: Professor*in, der/die (zeitweise) auch an einer anderen Hochschule tätig ist.
  • Vertretungsprofessor*in: Befristete Vertretung eines/r anderen Professor*in
  • Juniorprofessor*in: Wissenschaftler*in, der/die sich für eine Berufung auf eine Professur qualifiziert.
  • Professor*in h.c.: Ehrendoktor*in, Variante des/der Honorarprofessors/Honorarprofessorin
Häufige Fragen und Antworten

Ja, das ist üblich: „stud. med.“ für Studierende vor dem Physikum, „cand. med.“ danach. Beide Bezeichnungen sind aber keine offiziellen Titel, sondern nur interne Kürzel, die rechtlich nicht geschützt sind. Sie sollten daher außerhalb der Uni nur vorsichtig verwendet werden.

„Dr. med.“ ist der akademische Doktortitel für Humanmediziner. Er wird nach einer Promotion verliehen, die eine wissenschaftliche Arbeit und eine mündliche Prüfung umfasst. Varianten sind etwa „Dr. rer. med.“ für theoretische Medizin oder „Dr. med. dent.“ für Zahnmedizin.

Ein Privatdozent (PD) hat habilitiert und darf lehren, besitzt aber keine Professur. Ein Professor (Prof. Dr. med.) hat eine Professur inne, meist nach der Habilitation. Beide Titel stehen für eine wissenschaftliche Laufbahn über die Promotion hinaus.

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