Rechte und Pflichten im PJ
Welche Tätigkeiten darf ich als PJler*in machen? Und welche nicht? Hab ich Anspruch auf Vergütung? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Endlich in den Klinikalltag eintauchen, endlich Praxis, statt schnöder Theorie – das PJ im letzten Jahr des Medizinstudiums gilt als Highlight. Die drei Abschnitte à 16 Wochen gliedern sich in:
- Innere Medizin
- Chirurgie
- Allgemeinmedizin oder eines der übrigen klinisch-praktischen Fachgebiete
Wer sich vor Beginn des PJs nicht sicher ist, für welche Facharztausbildung er/sie sich entscheiden soll, hat im PJ die Chance zu erkennen, was ihm/ihr wirklich liegt. Dazu nutzen viele Student*innen das PJ, um ins Ausland zu gehen und sich dort den Klinikalltag anzusehen – eine spitzen Gelegenheit, die man sich nicht entgehen lassen sollte.
Urlaubs- und Fehltage
PJler*innen haben 30 Fehltage, d.h. Krankheitstage und Urlaubstage zusammen. Maximal 20 Tage können in einem der drei Abschnitte genommen werden. Viele Studierenden heben sich 20 der 30 Fehltage bis zum Schluss auf, um mehr Zeit zum Lernen auf die 3. Ärztliche Prüfung zu haben.
Werden die 30 Tage Fehlzeit aus wichtigen Gründen wie z.B. Krankheit überschritten, kann die Fehlzeit nachgeholt werden. Bereits abgeleistete Teile des PJ sind nur anrechenbar, wenn sie mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Gibt es keine wichtigen Gründe für die Überschreitung der Fehltage, entscheidet das Landesprüfungsamt, ob der/die Student*in das PJ wiederholen muss.
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Welchen Status haben PJler*innen?
PJler*innen sind Student*innen, die unter ärztlicher Aufsicht arbeiten dürfen. Damit unterliegen PJler nicht dem Arbeitsrecht und damit gibt es auch keine einheitliche Regel zu den Arbeitszeiten. Die Approbationsordnung schreibt nur vage vor, dass der PJler*innen "in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein sollte". Das heißt, Nacht-, Wochenend- und Spätdienste sind möglich. Doch keine Panik, normalerweise sind die PJler*innen von Montag-Freitag je 8 Stunden in der Klinik – so wie auch in vielen PJ-Ordnungen der Unis beschrieben.
Was dürfen PJler*innen?
Die Hauptaufgabe eines/einer PJlers/PJlerin ist natürlich die Arbeit an den Patient*innen. Wie diese aussieht, unterscheidet sich zum Teil zwischen den Kliniken und ziemlich stark zwischen den Ländern – es kann z.B. sein, dass ein*e PJler*in in Afrika bei OPs assistieren darf, ein*e PJler*in in der Schweiz jedoch nur zuschauen kann.
Grundsätzlich dürfen laut Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Deutschland folgende Tätigkeiten an den/der PJler*in delegiert werden:
- Vorbereitende Anamnese mit anschließender Überprüfung im Gespräch
- Kapilläre/venöse Blutabnahmen, subkutane und intramuskuläre Injektionen einschließlich Impfungen
- Intravenöse Applikationen (außer Erstapplikationen)
- Zweite oder dritte OP-Assistenz
- Versorgung unkomplizierter Wunden bzw. regelmäßige Kontrolle durch Arzt oder Ärztin
Auch die Eingriffs- und Risikoaufklärung kann einem/einer PJler*in übertragen werden, wenn sie seinem/ihrem theoretischen und praktischen Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes oder der ausbildenden Ärztin stattfindet.
Wie sieht's aus mit Gehalt?
Traurig aber wahr: PJler*innen haben keinen Anspruch auf Vergütung. Es gibt jedoch viele Kliniken, die eine "Aufwandsentschädigung" bezahlen.
Muss ich mich versichern?
Ja, der/die PJler*in braucht eine gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Auch eine Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert.
Und wie sieht's aus mit der Haftung?
Der/die PJler*in haftet nur für Schäden, die er/sie nach seinem/ihrem Kenntnisstand hätte vermeiden können. Ansonsten haftet der ausbildende Arzt oder die ausbildene Ärztin, der/die Aufsichtspflicht hatte.
Die Arbeitszeit orientiert sich an Vollzeit, meist 40 Stunden pro Woche, inklusive Pausen und Bereitschaftsdiensten.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Bezahlung, aber viele Kliniken zahlen eine Aufwandsentschädigung oder stellen Unterkunft und Verpflegung.
Haftpflichtversicherung ist Pflicht, zusätzlich sind Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung empfehlenswert.