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Weiterbildung

Studium fertig! Und jetzt?

Redaktion via medici

Mit erfolgreichem Uni-Abschluss ändert sich vieles: Der Eintritt im Kino ist teurer, der Computer in der Bib ist gesperrt und der Getränkeautomat spuckt ohne Studiausweis keinen Kaffe mehr aus. Doch wie wird ein*e Ex-Medizinstudent*in jetzt eigentlich Arzt/Ärztin? Margarete Naser ist dieser Frage auf den Grund gegangen und hat einen Berg Papierkram zu Tage gefördert. Sie erklärt, wie man den Überblick behält und woran man unbedingt denken sollte.

Stempel auf Papier
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Wer glaubt, mit dem Staatsexamen in der Tasche Arzt/Ärztin zu sein, liegt falsch. Nur der*diejenige darf sich als Arzt/Ärztin bezeichnen, der/die eine Arbeitserlaubnis – Approbation – sein Eigen nennt. Sie ist wie ein Prüfsiegel und bescheinigt, dass der/die examinierte Mediziner*in für die ärztliche Tätigkeit geeignet ist. Wer ohne diese Urkunde den Arztberuf ausübt, riskiert eine Strafanzeige. Jede*r Medizinstudent*in kann seine Approbation frühestens vier Wochen vor dem mündlichen Staatsexamen am zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) beantragen. Üblicherweise legen die LPAs den Zulassungsunterlagen für das zweite Staatsexamen gleich das Antragsformular und ein Merkblatt zur Approbation bei. Keine Angst: Wer diese Blätter im Chaos vergangener Prüfungswochen verloren hat, kann sich die Formulare von der Homepage der LPAs herunterladen.

Der Approbationsantrag – Papierkram für die Anerkennung

Bevor der/die Arzt/Ärztin in spe seinen Approbationsantrag vollständig ans LPA zurücksenden kann, muss er drei Aufgaben absolvieren: Erste Station ist das Einwohnermeldeamt. Dort erhält er/sie das polizeiliche Führungszeugnis der Belegart 0 und eine beglaubigte Kopie seines/ihres Personalausweises. Falls dem LPA noch keine Geburtsurkunde vorliegt, muss das Einwohnermeldeamt auch hiervon eine beglaubigte Kopie ausstellen. Zweite Station ist ein Termin beim Hausarzt/Hausärztin, der/die schriftlich erklären muss, dass sein/seine zukünftige*r Kolleg*in "nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs (als Arzt/Ärztin) ungeeignet ist". Als letztes muss der/die examinierte Mediziner*in selber zu Papier und Tinte greifen, denn ein von Hand geschriebener tabellarischer Lebenslauf und eine formlose Erklärung, dass bisher kein Strafverfahren gegen ihn/sie im Gang ist, gehören mit ins Kuvert.

Wenn die Promotionsurkunde schon an der eigenen Tapete hängt, sollte er/sie diese ebenfalls beilegen, denn das LPA druckt später wegen eines " Dr. med." keine neue Approbationsurkunde. Dasselbe gilt für Namensänderungen, beispielsweise bei der Heirat.

Zwei Wochen dauert es, bis das LPA den Antrag bearbeitet hat und die Urkunde gedruckt ist. Wer nach dem Staatsexamen nur noch das Weite suchen und seinen Kopf im Meer abkühlen möchte, kann dies also beruhigt tun. Denn erst spätestens vier Wochen vor dem Berufsstart muss der Antrag abschickt werden, damit die Approbation pünktlich fertig ist. Aber Achtung: alle anderen Dokumente dürfen in diesem Fall nicht älter als vier Wochen sein und eine Kopie vom Staatsexamenszeugnis muss ebenfalls mit in den Briefumschlag! Wenn der/die Postbot*in dann endlich mit einem großen Umschlag mit Nachnahme an der Haustür klingelt, ist Medizinstudent*in nur noch Millimeter vom lang ersehnten Papier entfernt - aber leider auch einer Rechnung in Höhe von 200 Euro. Denn soviel kostet die Bearbeitungsgebühr aktuell - der Überweisungsschein liegt der Approbationsurkunde bei.

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Approbation – und dann?

Mit der Approbation geht es mit dem Bewerben los. Doch auch "ohne" kann man im Wettbewerb um die beste Stelle mitmachen, denn erst spätestens zum ersten Arbeitstag muss die Approbationsurkunde dem7der Arbeitgeber*in vorliegen.

Bis dahin sollte aber jeder bereits Mitglied bei einer Landesärztekammer (LÄK) sein, denn das ist Pflicht – für alle Mediziner*innen. Wer beispielsweise in Bayern arbeitet, muss sich bei der LÄK Bayern anmelden. Wer in Bayern wohnt, aber noch nicht oder in einem ganz anderen Bereich arbeitet, muss ebenfalls bei der LÄK Bayern Mitglied sein. Jede LÄK besitzt unterschiedliche Anmeldungsformalitäten. In der Regel müssen dem Mitgliedsantrag immer im Original das Zeugnis über den letzten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, die Approbation, der Personalausweis oder Reisepass und - falls vorhanden - die Promotionsurkunde beiliegen. Bei den meisten LÄKs gibt es keine Anmeldefristen, man sollte damit trotzdem nicht herum trödeln.

Ein Grund sich damit zu beeilen ist beispielsweise der Arztausweis. Diesen gibt es nur über die LÄK und der kann beim Beschaffen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sehr hilfreich sein... Wer damit liebäugelt, sollte also gleich bei der Anmeldung ein Passfoto mitschicken.
Die LÄKs vergeben auch die Fortbildungsnummer, wichtig ist diese aber erst für Fachärzt*innen, die pro Jahr eine bestimmte Punktezahl bei Fortbildungen sammeln müssen.

Wichtig ein Mitglied in einer LÄK zu sein, ist es aber vor allem auch, weil es die Eintrittskarte in die gesetzliche Rentenkasse für Ärzt*innen ist. Jede*r Mediziner*in, der/die eine ärztliche Tätigkeit ausübt, muss sich bei der Deutschen Rentenversicherung ab und beim Versorgungswerk (VW) für Ärzt*innen anmelden. Beides geschieht in einem Aufwasch. Gleichzeitig beim Anmelden, füllt man einen Befreiungsantrag für die Deutsche Rentenversicherung aus, den das VW dann weiterreicht. Die meisten Arbeitgeber*innen überweisen den Beitrag für ihre Mitarbeiter*innen direkt vom Bruttolohn an das VW. Dafür braucht der/die Arbeitgeber*in die Verwaltungsnummer, die kurz nach dem Anmelden per Post zuhause im Briefkasten landet. Wer sich nicht sicher ist, ob er ärztlich tätig ist oder nicht, kann direkt beim zuständigen Versorgungswerk nachfragen.

Pflicht zur Haftpflicht

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Jede*r Arzt/Ärztin sollte über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen - und das ab dem Berufsstart. Die Ärztekammer nimmt ihre Mitglieder sogar in der Musterberufsordnung in die Pflicht, sich um einen ausreichenden Haftpflichtschutz zu bemühen. Ist der Arbeitsvertrag unterschrieben, ist es wichtig sich vor dem ersten Arbeitstag bei dem/der Chef*in zu erkundigen, ob eine Berufshaftpflichtversicherung durch das Krankenhaus gewährleistet ist und in welcher Höhe. Oftmals ist beispielsweise grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz nicht mit eingeschlossen. Scheu vor dem Nachhaken ist hier Fehl am Platz! Die Haftpflichtversicherung durch den/die Arbeitgeber*in endet normalerweise mit dem Schritt durch den Krankenhausausgang. Für erste Hilfe oder medizinische Beratung außerhalb der Arbeitszeiten ist es deshalb empfehlenswert, eine private Berufshaftpflichtversicherung für das so genannte Ärztliche Restrisiko abzuschließen. Dies lohnt sich auch für Mediziner*innen, die nicht ärztlich tätig sind. Ein guter Tipp ist, sich zusätzlich bei Kolleg*innen oder auf den Homepages von den Berufsfachverbänden schlau zu machen. Viele Fachverbände bieten beispielsweise eine Mitgliedschaft inklusive Rechtsberatung oder günstiger Haftpflichtversicherung an.

Egal wie, ein*e examinierte*r Mediziner*in merkt schnell, "Ich bin kein*e Student*in mehr". Dafür aber Arzt oder Ärztin: Herzlichen Glückwunsch!

Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen und Antworten

Nein. Erst mit der Approbation, also der offiziellen Berufserlaubnis, darfst du dich Arzt oder Ärztin nennen. Diese muss beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) beantragt werden – frühestens vier Wochen vor dem mündlichen Staatsexamen. Ohne Approbation droht sogar eine Strafanzeige bei beruflicher Tätigkeit.

Du brauchst:

  • Ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Eine ärztliche Bescheinigung über deine gesundheitliche Eignung
  • Einen tabellarischen Lebenslauf und eine formlose Erklärung zu laufenden Strafverfahren
  • Beglaubigte Kopien von Personalausweis, Geburtsurkunde und ggf. Promotionsurkunde
    Die Bearbeitung dauert etwa zwei Wochen und kostet rund 200 Euro.
  • Mitgliedschaft in der Landesärztekammer (LÄK) ist Pflicht
  • Anmeldung beim Versorgungswerk für Ärzte (inkl. Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung)
  • Berufshaftpflichtversicherung abschließen – entweder über den Arbeitgeber oder privat
    Diese Schritte sind essenziell für den Start ins Berufsleben und die rechtliche Absicherung.
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