Fallgeschichte
Ein 43-jähriger Geschäftsmann kommt in Begleitung seiner Ehefrau in Ihre Sprechstunde. Am Vorabend habe er mit Freunden eine Grillparty gefeiert und im Laufe des Abends habe einer der Gäste ihn auf ein Hängen des rechten Mundwinkels angesprochen. Er habe dies zunächst ignoriert. Am nächsten Morgen habe er jedoch auch das Auge nicht mehr vollständig schließen können, die gesamte rechte Gesichtsseite sei gelähmt gewesen. Die Ehefrau berichtet über starken Stress des Ehemanns und dessen erhöhten Blutdruck, den dieser inkonsequent behandle: Es habe ja irgendwann zum Schlaganfall kommen müssen. In der Eigenanamnese finden sich ansonsten keine wesentlichen Auffälligkeiten. Die neurologische Untersuchung bestätigt die einseitige Gesichtslähmung. Neben dem hängenden Mundwinkel finden Sie einen unvollständigen Lidschluss. Auch Stirnrunzeln ist auf der rechten Seite nicht möglich. Der Patient gibt eine leichte Sensibilitätsstörung in der rechten Gesichtshälfte an. Der übrige neurologische Befund einschließlich Reflexstatus ist unauffällig.

Der rechte Mundwinkel hängt, die Stirn kann nicht gerunzelt werden. Auch der Lidschluss gelingt nur unvollständig.
(aus Mattle, Mumenthaler, Kurzlehrbuch Neurologie, Thieme, 2015)